WARUM VIKARIAT
IN DER NORDKIRCHE

Werden Sie Kundschafter*in für die Kirche der Zukunft!
Das Vikariat in der Nordkirche umfasst 2 Jahre und einen Monat. Unsere Ausbildungsgemeinden erstrecken sich über Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Somit haben Sie später die Möglichkeit Ihren Pfarrberuf in der Großstadt, der Kleinstadt, auf dem Land, an der Küste oder sogar auf einer Hallig oder Insel auszuüben.
Sie werden in Ihrer Ausbildung vom Team des Predigerseminars und einer anleitenden Pfarrperson in Ihrer Ausbildungsgemeinde begleitet. Wie die Erste Theologische Prüfung der Nordkirche können dafür auch andere vergleichbare universitäre oder kirchliche Studienabschlüsse anerkannt werden. Weiterführende Informationen und Beratung zur Bewerbung gibt Ihnen dazu Oberkirchenrat Dr. Matthias de Boor im Referat Theologische Ausbildung und Prüfungen in Schwerin.
Ausbilderin Nordkirche
Innovationslabor: Zeitgemäße Ausbildung für Pastor*innen im 21. Jahrhundert.
Wir sehen Sie: Auf der Grundlage eines persönlichen Fragebogens, der Ihre Wünsche und Lebenssituationen berücksichtigt, empfehlen wir Ihnen bis zu drei Gemeinden, die Sie dann besuchen. Sie erstellen anschließend ein Ranking, auf deren Grundlage das Predigerseminar im Einvernehmen mit dem Landeskirchenamt eine Entscheidung fällt.
Ganzheitliche Ausbildung: Bestehend aus den drei Lernorten Gemeinde, Schule und Predigerseminar.
Individuelle Schwerpunkte: Im neuen Curriculum setzen Sie bewusst eigene Schwerpunkte.
Kinderbetreuung: Kostenlose Kinderbetreuung während der Kurse in Ratzeburg. Mehr Infos finden Sie hier.
Schutzkonzept: Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt und andere Grenzverletzungen. Das Schutzkonzept finden Sie hier.
Arbeitgeberin Nordkirche
Liberale Verfassung: Seit 2012 in Kraft.
Kirche mit Aussicht: Sie können überall Pastor*in sein -- Großstadt, Kleinstadt, Land, Seenplatte, Küste, Hallig, Insel, vom Wilden Osten bis in den Wilden Westen.
Eigene Gestaltungsmöglichkeiten:
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vielfältige Tätigkeiten & abwechslungsreicher Alltag
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eigene Akzente setzen können & ein eigenes Profil entwickeln
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mit unterschiedlichen Menschen arbeiten
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flexible Gestaltung der Arbeitszeit
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Teamarbeit
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Möglichkeit zur Spezialisierung -- vom Gemeindepfarramt bis zum Funktionspfarramt
Sehr gute Bezahlung: Seit 1. März 2024 hat die Nordkirche den Grundbetrag im Vikariat auf 2.624,08 € brutto erhöht.
Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (keine Konkurrenz mit öffentlichem oder kirchlichem Dienst) beträgt der Familienzuschlag für Verheiratete monatlich 171,28 €. Für Verheiratete mit einem Kind werden monatlich 317,66 € Familienzuschlag gewährt. Für das 2. Kind werden weitere 146,38 € und für das 3. Kind und jedes weitere werden monatlich 456,06 € gewährt. Die Nordkirche orientiert sich an den Anwärterbezügen des Bundes.
*Die Übernahme in den Probedienst als ein öffentlich-rechtliches Pfarrdienstverhältnis (entspricht dem Beamt*innenverhältnis) hat eine Altersgrenze von 37 Jahren. Da es kirchenrechtlich viele Ausnahmen gibt, wird bei einer Überschreitung dieser Grenze jeder Fall einzeln geprüft. So ist es ratsam, dem Personaldezernat möglichst frühzeitig eine formlose schriftliche Begründung zukommen zu lassen, warum sich die Altersgrenze nach oben verschieben sollte (z.Bsp. aufgrund einer vorherigen Berufsausbildung, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeiten). Über 37 Jahre werden Sie genauso Pastor*in, jedoch in einem Angestelltenverhältnis und nach E 13 eingestuft und erhalten während der ersten Jahre 4.771 € (brutto) monatliches Entgelt. Dazu werden die familienbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags wie bei einem öffentlich-rechtlich Pfarrdienstverhältnis gewährt.
Das gilt auch für Pastor*innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in ein öffentlich-rechtliches Pfarrdienstverhältnis gelangen können.
Elternzeit: Sie überlegen, innerhalb des Vikariats Elternzeit zu nehmen, mehr Infos dazu hier»
Amtsärztliches Gutachten: Wird benötigt, um nach positivem Votum im Bewerbungsgespräch in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis einzutreten. Da dies für viele von Ihnen bereits vor dem Vikariat ein wichtiges Thema ist, berät Sie das Team der Nachwuchsförderung (Pastorin Jil Becker und Julia Ahmed) in einem vertraulichen Gespräch gerne.

Dr. Matthias de Boor
Oberkirchenrat (Leitung)
Schwerpunkte:
1. und 2. Theologische Prüfung, Informationen zum Bewerbungsverfahren und Vikariat, Anerkennung von Prüfungen und Lehrveranstaltungen, Rechtstexte, Fördermöglichkeiten und Stipendien, Steuerfragen, Elterngeld, Mutterschutz, Fragen und Info-Veranstaltung rund um das 1. Examen
matthias.deboor@lka.nordkirche.de
Telefon: +49 385 20223-115
Landeskirchenamt
Außenstelle Schwerin
Referat Theologische Ausbildung und Prüfung
Münzstraße 8
19055 Schwerin